Extrablatt der DAeC-Bundeskommission Modellflug
Heute haben wir folgende Information vom LVB erhalten
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10.03.2017 Allgemein, Modellflug, Presse
Modellflug: kein 100-Meter-Deckel
Der beharrliche Einsatz des DAeC hat sich gelohnt: Die generelle 100-Meter-Begrenzung für den Modellflug ist Geschichte. Der Bundesrat hat am Freitag einer entsprechenden Empfehlung des Verkehrsausschusses zugestimmt.
Die Höhenbegrenzung war vom Bundesverkehrsministerium im Zuge der Regulierung von Multicoptern, im Volksmund Drohnen genannt, ins Spiel gebracht worden – und hätte das Aus für bestimmte Modellflugklassen bedeutet.
„Wir freuen uns für alle Modellflieger in Deutschland und sind stolz und glücklich darüber, dass die Entscheidung zur Novellierung der LuftVO so ausgefallen ist“, sagt DAeC-Vizepräsident Gunter Schmidt. Die Geduld und der unermüdliche Einsatz der DAeC-Vertreter hätten sich ausgezahlt – auch wenn der Lösungsvorschlag vom Mai 2016, einen Kenntnisnachweis einzuführen, lange in der Warteschleife festgehangen hätte. „Unser zielorientierter Arbeitsstil und die vielen Gespräche mit Entscheidungsträgern haben letztlich zum Erfolg geführt“, sagt Schmidt. „Das ist ein guter Tag für den Modellflug.“
Die Empfehlung des Verkehrsausschusses, der der Bundesrat nun folgt: Steuerer von Flugmodellen sollen auch auf Modellfluggeländen von Vereinen ohne Erlaubnis zum Aufstieg und außerhalb von Modellfluggeländen höher als 100 Meter fliegen dürfen – sofern sie einen besonderen Kenntnisnachweis erbringen können. Wie dieser genau aussieht, steht noch nicht fest. „Wir arbeiten aber bereits an einem Konzept. Unser Ziel ist es, dass der Kenntnisnachweis für jedermann gut zu erlangen ist", sagt Schmidt. Für den Betrieb von Multicoptern wird es eine solche Regelung nicht gelten.
Den Vorstoß des Verkehrsministeriums, grundsätzlich eine maximale Flughöhe von 100 Metern einzuführen, hatte der Verkehrsausschuss in seiner Empfehlung als „ernstes Problem“ bezeichnet. Für bestimmte Modellflugklassen würde das einem „Quasiverbot“ gleichkommen, „auch wenn über den wenigen formell zugelassenen Modellfluggeländen Ausnahmen gelten sollen“.
Noch bis Januar hatte es einen solchen Vorstoß gar nicht gegeben – der über anderthalb Jahre mit DAeC und DMFV ausgehandelte Kompromiss schien unter Dach und Fach zu sein. Dann hatte das Verkehrsministerium unerwartet wieder einen 100-Meter-Deckel ins Spiel gebracht und diesen mit Interessen der Bundeswehr begründet. Der Verkehrsausschuss hatte diese Begründung Ende Februar als nicht nachvollziehbar zurückgewiesen: Die Koexistenz von Luftwaffe und Modellflug habe in vergangenen Jahren nie zu Problemen geführt
Deutscher Aero Club e.V.: Modellflug: Barthle gratuliert DAeC
Modellflug: Barthle gratuliert DAeC
Norbert Barthle (CDU), Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesverkehrsminister, hat den DAeC zu seinen erfolgreichen Bemühungen gegen den 100-Meter-Deckel für den Modellflug beglückwünscht.
Die "konstruktive Arbeit der Verbände" sei belohnt worden, schreibt Barthle in einem Brief an den DAeC. "Sie können mit Ihren Vertretern wirklich zufrieden sein."
Aus vielen Gesprächen und eigener Anschauung wisse er, welche Gefahr von Modellfliegern in Deutschland ausgehe – nämlich "gar keine". "Ich bin erleichtert und zufrieden, dass es über den Bundesrat gelungen ist, die Verordnung noch einmal materiell weiterzuentwickeln und insbesondere für Modellflieger zu entschärfen", so Barthle. Der Kompromiss sei maßgeblich durch seine Gesprächen mit DAeC und DMFV zustande gekommen. Der Kenntnisnachweis – der künftig ab einer Flughöhe von 100 Metern verlangt wird – entspreche dem Befähigungsnachweis, der ihm bereits im Mai 2016 von DAeC-Vizepräsident Gunter Schmidt und seinem Team vorgeschlagen worden sei.
Die Verordnung sei indes besser als ihr Ruf gewesen, habe sie doch zahlreiche Ausnahmen enthalten, um die Einschränkungen für Modellflieger so gering wie möglich zu halten. "Dennoch räume ich gerne ein, dass mir eine weitergehende Lösung lieber gewesen wäre. Daher habe ich auch nach dem Kabinettsbeschluss zu der Verordnung weitere Gespräche geführt", schreibt Barthle.
Eine generelle Höhenbegrenzung auf 100 Meter hätte das Aus für bestimmte Modellflugklassen bedeutet. Das Bundesverkehrsministerium hatte sie zunächst im Zuge der Drohnenregulierung angestoßen und – nach einem mit DAeC und DMFV ausgehandelten Kompromiss – mit Interessen der Bundeswehr begründet.